Es ist hinlänglich bekannt, dass ausgebildete und erfahrene Pflegekräfte in Deutschland knapp sind. Die Nachfrage nach geschulten und motivierten Pflegekräften, sowohl für die stationäre als auch für eine 24h Pflege im heimischen Umfeld, ist deutlich größer als das personelle Angebot. Dafür gibt es mehrere Gründe, von denen einer auch im pekuniären Bereich, also in der tariflichen Bezahlung liegt.
Seit Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit unter anderem für das Nachbarland Polen. Seitdem haben polnische Pflegekräfte die Möglichkeit, auch außerhalb ihres Landes, beispielsweise in Deutschland, zu arbeiten. Abgesehen von den Arbeitsbedingungen ist auch der Verdienst in Deutschland deutlich besser als in Polen mit der dortigen Landeswährung Zloty. Der Mindestlohn für Ganztagsbeschäftigte in Polen beträgt rund tausendsechshundert Zloty; das sind etwa vierhundert Euro. Hier in Deutschland verdient die polnische Pflegekraft das Doppelte bis Dreifache. In vielen Fällen werden, zusätzlich zur Entlohnung für eine 24-Stunden Pflege, Unterkunft und Verpflegung gestellt. Das mindert zwar deren Verdienst, der trotz alledem noch mehr als doppelt so hoch sein kann wie zuhause.
Möglichkeiten, eine polnische Pflegekraft zu beschäftigen
Für hiesige Verhältnisse handelt es sich dabei um eine günstige bis sehr günstige Lösung. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
1.) Die Arbeitsagentur für Arbeit vermittelt die ausländische Pflegekraft an die pflegende Familie. Sind sich alle Beteiligten einig, wird die Gastarbeiterin eine sozialversicherungspflichtige Ganztagsangestellte. Arbeitgeber ist die Pflegefamilie. Der Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Wichtig ist es festzuhalten, dass die Angestellte ausschließlich pflegerisch innerhalb des eingruppierten Pflegegrad des Hilfebedürftigen tätig wird. Für die medizinische Versorgung ist und bleibt der ambulante Pflegedienst am Ort einziger Ansprechpartner. Für eine Rundumpflege ist dieser Weg mit der Angestellten aus dem Nachbarland Polen eine gute und buchstäblich preiswerte Lösung.
2.) Ein anderer Weg ist die Selbstständigkeit der Pflegerin. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht ihr die Anmeldung eines Gewerbes. Die zu erbringenden Dienstleistungen werden vertraglich fixiert. Das ist für den Pflegebedürftigen noch kostengünstiger, weil die Pflegekraft sich selbst krankenversichern muss. Darüber hinaus fallen aufgrund deren Selbstständigkeit keine Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung an. Um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, muss die Pflegekraft mehrere Auftraggeber haben. Das können durchaus unterschiedliche Tätigkeiten sein. Entscheidend ist, dass es dauerhaft nicht bei einem Auftraggeber bleibt.
3.) Das sogenannte Entsendemodell ist eine dritte Möglichkeit. Ein inländisches Personalvermittlungsunternehmen kooperiert mit seinem Partner in Polen. Auf diesem Wege wird die 24-Stunden-Pflegekraft vermittelt. Sie wird von dem Pflegedienst in ihrem Heimatland angestellt und zur Pflegefamilie nach Deutschland entsendet. Anhand eines vorher vereinbarten Dienstleistungskataloges arbeitet sie in der Pflegefamilie. Die zahlt monatlich an das entsendende Unternehmen in Polen.
Für welche Lösung sich die Pflegefamilie in Deutschland auch entscheidet; auf jeden Fall sorgt sich eine motivierte und geschulte Pflegekraft um die pflegebedürftige Person, und das bei einem sehr ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Bild: Rainer Sturm & Albrecht E. Arnold / pixelio.de
1 comment
Der Punkt 3.) über das Endsendemodell ist sehr gut beschrieben!
Auch ist die Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsagentur wie wir z. B. eine sind für den Kunden ein bequemer Weg, ein entsprechende Haushaltsführung bzw. Betreuungskraft zu organisieren. Wichtig ist dabei, dass die Vermittlungsagentur seriös am Markt auftritt, die Richtlinien einhält und für den Kunden entsprechende Serviceleistungen bietet!
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