Als erstes eine kurze Erklärung: Ein „Haustürgeschäft“ ist die juristische Bezeichnung für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch oder auf einer Kaffeefahrt. (Quelle: Wikipedia)
Vermehrt hört man in den Medien, dass Senioren von (angeblichen) Vertretern irgendwelcher Firmen über den Tisch gezogen oder gar ausgeraubt wurden. Um dies zu verhindern, möchte ich an dieser Stelle ein paar kleine, dennoch erfolgreiche Tipps geben, damit man nicht selbst in die Opferrolle gerät:
- Wohnen Sie in einer Mietwohnung und verfügen somit (in den meisten Fällen) über eine Gegensprechanlage zur Tür, so fragen Sie bei jedem Klingeln nach, wer dort vor der Haustür steht und was er oder sie von Ihnen will.
- Verfügt Ihre Wohnungstür über einen „Spion“ (ein Guckloch in der Tür) so schauen Sie auch erst durch diesen. Sie sollten auf keinen Fall vorher die Tür öffnen. Ebenfalls empfiehlt es sich, ein Türschloss mit einer ca. 10 – 15cm. langen Kette anzubringen, damit ein versuchter Einbruch in Ihre Wohnung nicht zum Kinderspiel des Einbrechers wird. Vorteil einer solchen Kette ist, dass Sie die Tür nur einen Spalt weit aufbekommen und sich niemand so leicht eintritt verschaffen kann.
- Sollte jemand versuchen gewaltsam in Ihre Wohnung einzubrechen, so rufen Sie laut um Hilfe und / oder rufen schnellstmöglich den Polizei-Ruf unter 110 an.
Sollte man sich einmal unsicher sein, ob die Person unten an der Haus- oder Wohnungstür wirklich die Person ist, für diese er sich ausgibt, so wird Ihnen niemand böse sein, dass Sie die Tür nicht öffneten. In der Regel kündigen sich Handwerker und alle anderen Firmen / Dienstleister vorher an. Bestehen Sie daher auf eine schriftliche Terminvergabe per Post. Eine Terminmitteilung per Telefon ist auch in Ordnung, allerdings sollte man sich sicher sein, dass die von Ihnen angegebene Telefonnummer nicht all zu bekannt ist. Der Grund dafür: Umso bekannter die Rufnummer, desto eher die Erfolgsrate für Täter, sich als jemand auszugeben, wer er nicht ist. Einige haben für solche Fälle eine extra Handynummer mit einer aufladbaren Prepaidkarte.
Verkäufe an der Haustür
Jeder an der Haustür geschlossene Kaufvertrag kann und darf innerhalb von 14 Tagen wiederrufen werden. In Einzelfällen sogar bis zu 4 Wochen. Genauere Angaben kann ich hier leider nicht machen, da ich mich auf diesem Gebiet nicht auskenne. Ich empfehle Ihnen daher, niemals im Alleingang Haustürgeschäfte abzuwickeln. Rufen Sie lieber einen Angehörigen hinzu und / oder lassen Sie sich einen Termin vom Vertreter geben, an diesem er Sie wieder besuchen kann / darf, sofern Sie jemand verwandten dabei haben.
Vorsicht: Fallen Sie nicht auf Dinge herein wie z.B.: „Aber Fr. Xyz – Das Angebot ist nur heute gültig“ oder „Ich komme von weiter weg, ich kann Ihnen nicht versprechen, wann ich wieder in der Nähe sein werde“ o.ä. !!