Eine Pflegekammer in der Organisationsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wäre ein angemessener Schritt zur beruflichen Selbstverwaltung und damit zur Professionalisierung der Pflegeberufe. Indem der Staat eine hoheitliche Aufgabe einer Berufskammer anvertraut, macht er von seinem Recht Gebrauch, einer hoch angesehenen Berufsgruppe viele Aufgaben der Selbstverwaltung zu übertragen. Hierzu zählen die Ausbildung und Nachwuchsförderung, die berufsbegleitende Fortbildung, die beständige Qualitätskontrolle, die Vertretung der Interessen der Mitglieder vor Behörden und Institutionen sowie die aktive Begleitung von nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die Pflegekammer sichert ihre Anerkennung in der Öffentlichkeit durch hohe Anforderungen an die Qualität der Arbeit ihrer Mitglieder; die Einführung eines verbindlichen Heilberufeausweises soll dieses Versprechen untermauern und absichern.
Eine berufliche Selbstverwaltung ist deshalb effektiver als eine Behörde, weil sie von denjenigen aufgebaut und unterhalten wird, die sich mit dem Fach auskennen: den Berufsangehörigen. Der gesellschaftliche Auftrag ermächtigt sie dazu, die Aufgabenfelder und fachlichen Standards der Pflegeberufe zu definieren, die Ausbildung einschließlich der Prüfung durch Akkreditierung von Ausbildungs- und Studiengängen zu vereinheitlichen und damit ein hohes Niveau derselben zu garantieren. Ebenso können nun verpflichtende Fortbildungen organisiert sowie die Anerkennung von anderweitig erworbenen Kenntnissen geregelt werden. Dies setzt voraus, dass im weiten Feld der Aufgaben der Pflege ein Kernbereich identifiziert wird, der nur von zertifizierten Berufsangehörigen ausgeübt werden darf. Diese Vorbehaltsaufgaben dürfen dann ausschließlich von Vertretern der Pflegeberufe (z.B. einem Dienstleister für Krankenpflege in Köln) ausgeübt werden, andere Dienstleister dürfen hiermit weder werben noch den Anschein erwecken, sie böten diese Leistungen ebenfalls an.
Aber auch die Ermittlung und Sanktionierung von berufsrechtlichen Verstößen zählt zu den Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verhält sich ein Mitglied des Berufsstandes nicht den Qualitätsanforderungen entsprechend, müssen Sanktionen erfolgen, deren Umfang von einer bei der Kammer angesiedelten Schiedsstelle oft besser bestimmt werden kann als von einem fachfremden Juristen. Ein verbindlicher Ehrenkodex für die Pflege könnte hierzu den Orientierungsrahmen liefern.
Eine Kammer ist auch die richtige Institution, wenn es um die Schaffung einer Gebührenordnung für Heilberufe gehtmeint die DBFK. Hier gilt es, die Berufsangehörigen mit einer kompetenten Stimme zu vertreten, damit die unvermeidlichen Auseinandersetzungen zum Beispiel mit Krankenkassen und Versicherungen im Sinne der Pflegefachpersonen und damit zum gesteigerten Nutzen der gepflegten Personen erfolgt. Wenn eine Pflegekammer den gesamten Pflegeprozess mit Mitgliedern ihres Berufsstandes abdecken kann, weist sie sich als kompetenter Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Verbände aus. Diese Kammer wäre dann auch als Auftraggeber/Autor fachlicher Studien zur Situation der Pflege und der Pflegeberufe gefragt.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Einsetzung einer Pflegekammer ist die verpflichtende Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen. Dann könnte sie deren Interessen in der Öffentlichkeit bekannt machen und vertreten sowie die Identifikation mit dem Beruf deutlich erhöhen.