Betreuer(innen) sind Personen im rechtlichen Sinne, welche vom zuständigen Betreuungsgericht (dem Amtsgericht) bestellt werden. Gesetzliche und / oder ehrenamtliche Betreuer sorgen sich um die wichtigen Finanzen (z.B. die Bezahlung von Pflegeplätzen) von Menschen, welche dieses aus eigener Kraft nicht (mehr) können, da Ihnen die Zurechnungsfähigkeit fehlt. Des weiteren bilden Betreuer und Betreuungsgericht eine Vormundschaft. Sie entscheiden Dinge welche für den betroffenen Klienten am besten sein könnten und Dinge die seinem (früheren) Sinne entsprechen. Die gesetzliche Grundlage dazu regelt der Paragraph 1896 BGB.
Die Aufgaben von Betreuer(innen) können oft sehr vielfältig sein. Sie werden unter anderem dazu beauftragt und bevollmächtigt eine passende und Altersgerechte Wohnsituation des Klienten zu schaffen und zu ermöglichen. Neben einer Menge praktischer Arbeit müssen sie auch eine mindestens doppelt so große Menge an Papierkram erledigen. Des weiteren regen sie regelmäßige Arztbesuche an, hören zu und stehen stets mit Rat und Tat zur Seite – Streng unter den Augen des jeweiligen Gerichtes.
Betreuer sein heißt, eine Menge Verantwortung zu tragen!
Betreuer müssen stets aufpassen, dass sie alles im Sinne ihres Klienten entscheiden und sich emotional nicht zu sehr in den einzelnen Fall hineinziehen lassen.
TV-Tipp: Am Sonntag, den 7. März 2010 „Wenn Betreuer das Leben regeln“ im HR-Fernsehen.
2 comments
[…] Personen (Rechtssubjekt / Träger mit rechten und pflichten) einen gesetzlichen Vertreter / Betreuer zu bestellen, der für den hilfebedürftigen handeln kann, wenn dieser selbst nicht in der […]
Hallo Pflegeblogger,
in Deinem Artikel geht es ein bisschen durcheinander. Vormundschaft und Vormund gibt es nur noch für Minderjährige. Für über 18-jährige gibt es seit einer Rechtsreform von 1992 keine „Vormundschaft“ mehr, sondern eben die Betreuung, die umfassend, oder aber nur für bestimmte Teilbereiche (z.B. finanzielle Angelegenheiten, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, …) eingerichtet werden kann.
Was primär wie Haarspalterei klingt (Vormundschaft oder Betreuung)ist von erheblicher Bedeutung. Der Betreute ist nämlich nicht generell entmündigt, sondern der Betreuer springt nur da ein, wo es nötig ist.
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