Ich habe hier im Blog ja schon öfter darüber geschrieben: Der Fachkräftemangel in der Pflege existiert bereits und wird noch größer. Und bei den letzten beiden Artikeln kam in den Kommentaren und auf meiner Facebook-Seite richtig Stimmung auf. Ich hatte das dann ja auch nochmal zusammengefasst.
Vorgestern bin ich über das Forum von Werner Schell (auch durchaus empfehlenswert) nochmal auf die Ausbildungsumlage gestoßen. Das geht ja in vielen Bundesländern schon länger hin und her und wird intensiv diskutiert. In diesen Tagen ist es auch in NRW soweit und den Unternehmen der Pflegebranche gehen die entsprechenden Schreiben der zuständigen Landschaftsverbände zu. Damit sich jeder mal ein Bild davon machen kann, habe ich versucht, eine Chronik inkl. erklärender Infos zusammenzustellen.
Chronik der Ausbildungsumlage
2009:
Im Landtag NRW fordert die SPD Fraktion eine unbürokratische Umlagefinanzierung. Die Frage ist, ob eine Ausbildungsumlage – und damit die Einbeziehung aller Träger von Pflegeleistungen an der Finanzierung der Ausbildung – mit dazu beitragen kann, dass stärker als bisher Pflegeinhalte und kompetenzen aus allen Einrichtungs- und Diensteformen (ambulant, teilstationär, stationär, neue Wohn- und Pflegeformen, offenen Altenarbeit) gleichermaßen vermittelt werden.
Ziel ist es, dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen und durch mehr Ausbildungsplätze mehr qualifizierte Arbeitnehmer zu gewinnen.
2011:
Wie das so ist in der Politik, mahlen die Mühlen auch hier etwas langsamer. Aber am 28.06.2011 beschließt die Landesregierung ein Eckpunktepapier zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens nach § 25 Altenpflegegesetz in der Altenpflegeausbildung. Kurz gesprochen: Zur Einführung der Ausbildungsumlage. Diese soll ab Januar 2012 gültig sein. Und wie sieht das Modell aus? Alle Pflegeeinrichtungen in NRW sollen gemäß ihrer Größe (Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte/betreute Personen/geleistete Pflegestunden) in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet und hat somit (außer der unvermeidlichen Bürokratie bzw. des Mehraufwands) ansonsten keine Nachteile.
Rund 2,5 Millionen werden außerdem im Landeshaushalt 2012 reserviert, um die Schulgebühren in der Ausbildung für bis zu 1.500 „neue“ Altenpflegeschüler/innen zu finanzieren. Diese Kosten kommen auf die 34,7 Millionen Euro drauf, die allein im Jahr 2011 für die 11.800 Altenpflegeschüler/innen ausgegeben werden.
2012:
Hatte ich schonmal geschrieben, dass die Mühlen langsamer mahlen? Na ja, seit Anfang 2012 wird die Umsetzung der Ausbildungsumlage vorbereitet. Der Zeitplan sah dabei so aus:
Bis zum 31. März 2012 mussten alle Einrichtungen und Dienste mit einem Versorgungsvertrag nach SGB XI die Erstregistrierung über ein bestimmtes Webverfahren vornehmen und die Meldedaten für die Festsetzung der zu leistenden Ausgleichsbeträge eingeben. Der Erhebungszeitraum für dieses Jahr erstreckt sich von Juli bis Dezember, also über ein halbes Jahr.
Um den 15. Mai erhielten die Pflegefirmen und Pflegedienstleister die Festsetzung des Ausgleichsbetrages durch einen Bescheid des zuständigen Landschaftsverbandes.
Bis zum 15. Juni konnten alle Betroffenen ihre Ausbildungskosten beim Landschaftsverband melden. Diese haben dann am 31. Juli per Bescheid den Auszahlungsbetrag für alle ausbildenden Einrichtungen und Dienste festgesetzt. Seit Ende des letzten Monats wussten die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste also, was sie aus dem Ausbildungsfonds erstattet bekommen.
In ein paar Tagen, nämlich am 15. August und dann nochmal am 20. November wird den ausbildenden Einrichtungen und Diensten dann schlussendlich die tatsächlich geleistete Ausbildungsvergütung erstattet.
Was bedeutet die Ausbildungsumlage?
Für die Pflegeeinrichtungen und -dienstleister bedeutet die Umlage natürlich mehr Aufwand. Wie oben beschrieben, müssen die Ausbildungsstellen gemeldet werden, es muss ein entsprechender Betrag abgeführt werden, den man dann etwas später wieder zurückerstattet bekommt. All das braucht natürlich Zeit in dem ohnehin schon zeitlich eng gestrickten Arbeitstag in der Pflege.
Und für die Pflegebedürftigen? Die Verbraucherzentrale glaubt, dass die meisten Pflegedienstleister ihre Kosten hierfür an ihre Kunden weiterreichen werden. Damit verteuert sich dann die Pflege und man sollte aufpassen: Es kann nämlich sein, dass die Zuzahlung aus der eigenen Tasche davon betroffen ist. Wen das betrifft, der sollte das Schreiben der Verbraucherzentrale (Download als PDF) lesen.
Pro und Contra?
Zum Schluss möchte ich kurz auf das Pro und Contra der Ausbildungsumlage in der Pflege eingehen. Positiv ist natürlich, dass durch diesen gesetzlichen Zwang die Unternehmen gefordert sind, mehr Ausbildungsstellen zu schaffen. Die Frage ist aber hingegen auch, ob es einfach reicht, mehr Stellen anzubieten. Gibt es denn auch genug Nachfrage dazu? Das könnt ihr mir vielleicht in den Kommentaren beantworten.
Als Contra wird oft angeführt, dass die Ausbildungsumlage doch zum Beispiel über Kranken- und Pflegekassen kommen müsste. Diese sollten deutschlandweit bei allen Versicherten dazu entsprechende Beiträge erheben, so dass die Umlage auf allen Schultern liegt. Denn schließlich profitiert im höheren Alter ja auch wieder die Gesellschaft von einer besseren Pflegeversorgung.
Ein weiterer Contra-Punkt: Die Kosten, die nicht-ausbildenden Betrieben entstehen, sind meist so gering, dass nicht genug Druck ausgeübt wird, doch auszubilden. Und wer die Kosten der Ausbildungsumlage sowieso an die Pflegebedürfitgen weitergibt, der hat nach wie vor keine Anreize, selbst auszubilden.
Was sagt ihr?
Und jetzt bin ich gespannt auf eure Meinung. Was sagt ihr dazu? Findet ihr die Regelung gut oder nicht? Hättet ihr Alternativvorschläge? Immer her mit euren Kommentaren 🙂
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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[…] die mich neugierig machen und ein berichtenswertes Thema beinhalten. Das war zum Beispiel bei der Ausbildungsumlage und bei der Messe "Gesundheit als Beruf" der Fall. Und jetzt habe ich mich mal wieder mit einer […]
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