Die Pflegschaft (Cura) ist ein Instrument des deutschen Rechtssystems, welches geschaffen wurde um bei einem konkreten Bedarf einer oderer mehreren Personen natürlicher Personen (Rechtssubjekt / Träger mit rechten und pflichten) einen gesetzlichen Vertreter / Betreuer zu bestellen, der für den hilfebedürftigen handeln kann, wenn dieser selbst nicht in der Lage dazu ist, seine Interessen wahrzunehmen.
Alle Pflegschaften verfolgen einen Fürsorgecharakter des Rechtsinstituts, welcher dafür sorgen soll, dass alle Rechte des hilfebedürftigen durch einen „Pfleger“ wahrgenommen werden (können). Ein Betreuer / Pfleger einer Pflegschaft ist gerichtlich gesetellt.
Die Pflegschaft ist grundsätzlich im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §§ 1909 ff und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.
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Martin Röder, der Pflegeblogger