Auch die Pflegenden aus Polen, Tschechien, der Slowakei, den baltischen Staaten, der Ukraine, aus Rumänien und aus den Philippinen etc. haben das Recht auf geregelte Arbeitszeit, geregelte Entlohnung und Sozialversicherung, wenn sie unsere Senioren und Kranken in Deutschland pflegen und betreuen.Oft haben sie auch Pflegebedürftige in Ihrer Heimat innerhalb ihrer Familien und auch Kinder. Ich habe einmal eine polnische Pflegeperson in einer 24-Stunden-Betreuung erlebt, die einen psychischen Zusammenbruch erlitt, als zum Ende ihrer dreimonatigen Einsatzzeit in Deutschland die versprochene Ersatzkraft ihrer Vermittlungsfirma einfach nicht kam und sie ohne Urlaubs- und Freizeitanspruch rund um die Uhr in 24-Stunden-Schichten weiterversorgen sollte.
Statement an die politischen Entscheidungsträger
Es ist unzumutbar, dass diese ausländischen, pflegerischen Kolleginnen über Monate hinweg 24 Stunden-Tagesschichten häufig mit schlechter Bezahlung und ungenügender sozialer Absicherung in Deutschland leisten. Wir fordern unsere politisch Verantwortlichen in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Soziales auf, diese „Zweiklassengesellschaft“ nicht länger zuzulassen. Artikel I unseres Grundgesetzes sagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dies muss für alle Pflegenden Gültigkeit haben!