Das virtuelle Sterben im Netz ist meist viel schwerer und komplizierter als das physikalische Sterben eines Menschen, da man im WorldWideWeb meist mehr Verträge kündigen muss als man von seinem verstorbenen Angehörigen überhaupt kennt.
Eingehen möchte ich hier auf die Netzaktivitäten eines Menschen wie z.B. Profile in Social Networks, eMail-Adressen sowie IM-Accounts. Nicht selten kommt es vor, das Angehörige die Zugangsdaten sowie die Passwörter ihrer verstorbenen Mitmenschen nicht kennen und somit auch keine Löschung vornehmen können. Passwörter sind zwar dazu da, damit unberechtigte Personen an keine unberechtigten Daten kommen, dennoch empfiehlt es sich, eine Löschung bzw. Kündigung von Profilen verstorbener Personen vorzunehmen, da diese meist unbegrenzt weiterlaufen. Ohne einer solchen Kündigung oder einem Löschungsantrag können ehemals hochgeladene Medien wie Fotos, Videos, Texte und mehr weiterhin kommentiert und / oder gar abgemahnt werden.
Damit einem so etwas nicht passiert und man den hinterbliebenen möglichst wenig Arbeit hinterlässt, sollte man sich rechtzeitig entscheiden was mit den ganzen Daten geschehen sollte. Entweder man vererbt diese ODER man sorgt dafür, dass diese gelöscht werden. Ich persönlich wäre eher für zweiteres, es sei denn es findet sich ein Erbe für das Pflegebloggerblog 😉
- Als erstes empfiehlt es sich, eine übersichtliche Auflistung zu machen, in welchen Netzwerken man angemeldet ist bzw. wo man seine eMail-Adresse angemeldet hat und / oder seine Webseiten hinterlegt und „gemietet“ hat (Name und Internet-Adresse des Providers sowie des registrats der Domain, falls der Provider nicht mehr existieren sollte). Zusätzlich sollte man hinter der jeweiligen Auflistung die exakten Zugangsdaten schreiben und möglichst aktuell halten.
- Wer ganz sicher gehen möchte, sollte die Mitgliedschaften in den jeweiligen Communities sowie die Verträge bei Providern während Lebzeiten kündigen.
- Als dritte Alternative lohnt es sich, im voraus „Kündigungen“ zu verfassen, um die Löschung in Social Networks zu beenden und Webseiten etc. zu kündigen. Diese können dann die Angehörigen zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde an die jeweiligen Adressen über den klassichen Postweg zusenden.
Wichtig: Als Faustregel gillt, dass nicht jeder Vertrag sofort mit dem Tod endent. Meist hat man nur 14 Tage Zeit, solch Kündigungen als dritter durchzuführen. Auch wenn das Datenschutzgesetz mit dem Tod eines Menschen erlischt, stellen sich oftmals viele Anbieter / Provider quer, die Zugangsdaten den hinterbliebenen freizugeben. Daher ist eine Bestätigung über den Tod einer bestimmten Person (Sterbeurkunde) sehr wichtig – Sonst könnte ein Jeder irgendwelche Accounts beliebiger Personen löschen 😕
Schlussfazit: Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, lebt oftmals länger als es einem lieb ist…