Hier beim Pflegeblogger geht es ja meistens um die letzten Jahre eines (hoffentlich erfüllten) Lebens. Aber was kommt eigentlich danach? Stirbt jemand, bleibt für die Hinterbliebenen oft nicht viel Zeit zum Trauern. So schmerzhaft der Verlust ist, gibt es dennoch einige Aufgaben, die mit dem Tod des geliebten Menschen anstehen.
Die ersten Aufgaben
Zuerst muss die Beerdigung organisiert werden. Diese Arbeit übernehmen in der Regel Beerdigungsinstitute. Sie helfen bei der Wahl des Friedhofs, der Auswahl des Sargs und den Blumenarrangements. Bei der Traueranzeige können Sie ebenfalls helfen, allerdings kann diese auch in regionalen Zeitungen selbstständig aufgegeben werden. Mittlerweile kann man übrigens nicht nur gedruckt in der Zeitung, sogar digital Traueranzeigen aufgeben, wie z.B. beim Südkurier Traueranzeigen Friedrichshafen. Der Termin für die Bestattung, die Mitteilungen vom Todesfall an Freunde und Verwandte und die Art des Begräbnisses können ebenfalls mit Hilfe des Instituts geklärt werden. Zusätzlich muss entschieden werden, ob es eine Trauerfeier gibt. Der Ort der Feier muss bestimmt, die Trauerrede gewählt, Essen und Getränke, sowie eventuelle Dekoration und musikalische Untermalung müssen besorgt werden.
Nach der Trauerfeier
Ist alles für die Beerdigung und die Trauerfeier vorbereitet, sind die Aufgaben noch nicht erledigt. Hat der Verstorbene allein gelebt, muss der Wohnungssitz aufgelöst werden. Dazu gehört die behördliche Mitteilung über den Tod, die Kündigung des Mietvertrags, die Auflösung des Stromvertrags, die Abmeldung des Telefon- und Internetanschlusses. Zusätzliche Verträge wie der Kabelanschluss, Abonnements von Zeitschriften und Ähnliches müssen ebenfalls beendet werden. Auch die Post kann über den Sterbefall informiert werden, so dass zukünftige Post mit einem entsprechenden Vermerk an den Absender zurückgesandt wird.
Das Bankkonto und eventuelle Kreditkarten müssen ebenfalls gekündigt werden. Hat der Verstorbene gearbeitet, muss der Arbeitgeber informiert werden. Auch Ämter, die eventuell Gelder überwiesen haben, müssen von dem Todesfall erfahren. Die Krankenkasse und andere Gesellschaften, in denen der Verstorbene Mitglied war, brauchen auch einen Bescheid. Sind auf den Kontoauszügen weitere regelmäßige Geldein- und -ausgänge vorhanden, wie Vereinsbeiträge oder Spenden, müssen diese ebenfalls beendet werden.
Sind alle Kündigungen erfolgt, muss der Wohnungsinhalt entsorgt werden. Sachen, die Hinterbliebene behalten wollen, können aussortiert werden. Der Rest kann verkauft, verschenkt oder weggeschmissen werden. Allerdings sollte man sich erst mit einem Anwalt absprechen, da wertvoller Besitz unter den Erben aufgeteilt wird. Über eventuelle Schulden oder Kredite wird die Familie ebenfalls informiert. Der Anwalt kümmert sich um das Erbrecht und hilft bei allen Fragen diesbezüglich weiter.
Gibt es Haustiere, müssen diese ebenfalls versorgt werden, entweder durch Angehörige oder durch ein Tierheim. Hat der Verstorbene Kraftfahrzeuge besessen, werden diese entweder vererbt oder verkauft. Dabei berät erneut der Anwalt. Versicherungen und Mitgliedschaften für die Fahrzeuge müssen informiert und gekündigt werden. Eine Abmeldung beim Amt sollte auch erfolgen. Ist alles erledigt, ist endlich Zeit zum Trauern.
Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de