Die Grundsicherung wird auch Mindestsicherung genannt. Mit der Grundsicherung wird gewährleistet, dass der Bürger finanziell in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Sie ist, formell formuliert, eine Sozialleistung zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes. Wenn das in der entsprechenden Höhe aus eigener Kraft, also aus eigenem Einkommen nicht möglich ist, hilft der Staat. Seit einigen Jahren gilt in Deutschland die Grundsicherung zweigeteilt: einerseits als Grundsicherung für Arbeitsuchende, andererseits im Alter, bei Erwerbsminderung und als Hilfe zum Lebensunterhalt. Für den bedürftigen Bürger ist es schwierig bis kaum möglich, bei einer erstmaligen Bedürftigkeit diese Trennungen zu erkennen und vor allem zu wissen, was bei welcher Behörde zu beantragen ist. Während die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sprachgebrauch mit Harz IV bezeichnet wird, ist die andere Form der Grundsicherung eine Grundleistung der Sozialhilfe. Sie soll Armut vermeiden, auch die Armut im Alter, bei Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit.
Die Grundsicherung muss im Gegensatz zur Sozialhilfe beantragt werden. Beim Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gibt es ein Grundsicherungsamt, und dem Hilfebedürftigen wird weitergeholfen, sobald er sich bei seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung persönlich meldet. In der Praxis ergibt sich vielfach erst bei der näheren Antragsbearbeitung, welche Hilfe der Antragsteller erwarten kann; ob es die Grundsicherung ist, oder doch die Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter wird ab dem fünfundsechzigsten Lebensjahr gewährt, wenn die Altersrente nicht die Höhe der Grundsicherung erreicht, oder wenn gar kein Altersrentenanspruch besteht. Die Höhe der Grundsicherung ermittelt sich aus dem monatlichen Regelsatz für die Person oder Personen. Er beträgt für die erste Person etwa dreihundertsiebzig Euro, für den Ehegatten respektive Lebenspartner rund vierzig Euro weniger. Hinzu kommen die örtlich angemessenen Kosten für die Unterkunft inklusive Heizung. Im Krankheits- oder Pflegefall, was im Alter vielfach dasselbe ist, kann auf separaten Antrag hin ein einmaliger oder auch regelmäßiger Mehrbedarf beantragt werden. Grundlegende Infos finden sich auch beim Ratgeber zum Thema Anspruch auf Grundsicherung.
Es gilt ganz allgemein, dass alte, kranke und pflegebedürftige Menschen nach dem Grundgesetz einen Rechtsanspruch auf Lebensunterhalt und somit auch auf Grundsicherung haben. Sie müssen ihn nur geltend machen. Das ist kein Bitten oder Betteln, wie es in dieser Altersgruppe fälschlicherweise immer wieder empfunden wird. Der Staat, also die städtische Behörde muss nur erst einmal davon wissen. Die Behördenmitarbeiter sind durchweg hilfsbereit, denn es ist ihre Aufgabe und ihr Beruf, den Bedürftigen zu helfen. Das wird auch getan, aber die Situation muss bekannt sein.
Vor diesem Hintergrund lässt sich das Alltagsleben vieler älterer Menschen, die krank oder pflegebedürftig sind, angenehmer gestalten. Sie können sich doch etwas mehr leisten, ohne dafür ihr eigenes Geld ausgeben zu müssen.
Statistiken zum Thema Grundsicherung
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